Keine Praxisgebühr bei Kontrolluntersuchungen
Die Praxisgebühr in Höhe von EUR 10,00 fällt bei Kontrolluntersuchungen nicht an.
Diese Gebühr wird bei Ihrer Krankenkassen nur dann erhoben, soweit auch eine Behandlung anfällt.
Lassen Sie daher im Interesse Ihrer Zahngesundheit eine regelmäßige Kontrolle vornehmen. Die Praxisgegühr steht dem jedenfalls nicht entgegen.
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